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Architekturrichtlinien

Es wurden einige Architekturrichtlinien festgelegt, welche darin unterschieden werden, ob sie erfüllt werden müssen oder erfüllt werden sollten. Zu den Richtlinien, welche erfüllt werden müssen, zählen die Verwendung von Standards, dabei muss vor allem auf marktübliche Standards geachtet werden. Man muss sicherstellen, dass die Systeme wiederverwendbar sind, eine gute Nutzereinbindung haben („Usability by Design“), herstellerunabhängig sind und eine Modularität mit loser Kopplung aufweisen können. Die Konfiguration der Systeme muss sicher sein ("Security-by-Default" und "Privacy-by-Default") und mit einem API-First-Ansatz gebaut werden. Die Systeme müssen als Open Source veröffentlicht werden und Open Data in ihrem Design verwenden. Weiterhin muss die Interoperabilität von IT-Lösungen und die umweltfreundliche und nachhaltige Nutzung der Informationstechnik gewährleistet werden. Die eine Richtlinie, welche lediglich mit SOLL markiert wurde, ist die Umsetzung des „Once Only“-Prinzips [1].

Quellen

[1]
IT Planungsrat, „Architekturrichtlinien“, IT-Planungsrat.de, 2021. Online at https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-37_IT-Architekturboard_AL1_Architekturrichtlinien.pdf.